Viessmann-Fachpartner und Meisterbetrieb in Lauenburg/Elbe und Umgebung

KfW-Heizungsförderung 458

Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Wärmepumpe

Die KfW fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und stellen die Bestätigungen für Ihren Antrag aus.

So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Die Bausteine werden addiert, zusammen gibt es höchstens 80 %. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit – inklusive Einbau, Elektrik, Heizkörpertausch und Abbau der alten Anlage.

30 %

Grundförderung

Für alle Eigentümer, die eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen – auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ältere Gasheizung frühzeitig ersetzen. Bei Gasheizungen gelten Altersgrenzen – wir prüfen das für Sie.

bis 40 %

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (40 %), bis 40.000 € (30 %) oder bis 50.000 € (10 %). Mit Kind unter 18 im Haushalt werden einmalig 10.000 € vom Einkommen abgezogen.

Drei Beispiele mit 32.000 € Komplettpreis

Förderfähig sind davon 28.000 €. So viel Zuschuss gibt es je nach Situation:

SituationFördersatzZuschussIhr Anteil
Vermietetes Haus, neue Wärmepumpe30 %8.400 €23.600 €
Selbst bewohnt, funktionierende Ölheizung wird ersetzt46 %12.880 €19.120 €
Wie oben, Haushaltseinkommen unter 40.000 €76 %21.280 €10.720 €
Wie oben, Haushaltseinkommen unter 30.000 €80 % (Höchstsatz)22.400 €9.600 €

Eigene Zahlen für Ihr Haus? Der Angebotsrechner rechnet Ihre Förderung direkt mit.

Warum es sich lohnt, nicht zu lange zu warten

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Für die nächsten Jahre ist ein schrittweiser Abbau festgelegt:

  • ab 01.02.2027Förderfähige Kosten sinken jedes halbe Jahr um 750 € – bis auf 22.000 € Ende 2030.
  • ab 01.02.2027Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte.
  • ab 01.08.2028Für neue Anträge gibt es keinen Klimageschwindigkeitsbonus mehr.

Gut zu wissen

  • Gefördert werden nur Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel – das erfüllen Vitocal 250-A und Vitocal 200-A ie.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Wir weisen das für Ihr Haus nach.
  • Statt der KfW-Förderung kann alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c EStG genutzt werden (20 % über drei Jahre). Beides zusammen geht nicht.
  • Auch im Viessmann-Mietmodell wird die Förderung berücksichtigt – sie senkt Ihre Monatsrate.

So kommen Sie an den Zuschuss

Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

  1. Angebot mit Förder-Klausel

    Sie unterschreiben unser Angebot mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung: Es gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird.

  2. Bestätigung zum Antrag

    Wir erstellen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit allen technischen Angaben.

  3. Antrag bei der KfW

    Sie stellen den Antrag online im Kundenportal „Meine KfW“. Die Zusage kommt meist direkt.

  4. Einbau

    Wir installieren und nehmen die Wärmepumpe in Betrieb, inklusive hydraulischem Abgleich.

  5. Nachweis und Auszahlung

    Mit unserer „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und der Rechnung fordern Sie den Zuschuss ab – er wird auf Ihr Konto überwiesen.

Alle Angaben nach den Förderbedingungen der KfW (Programm 458, Stand 21.07.2026), ohne Gewähr. Verbindlich sind die aktuellen Merkblätter der KfW. Ihre persönliche Förderung klären wir im Beratungsgespräch.

Lassen Sie uns über Ihr Haus sprechen.

Kostenlos und unverbindlich – bei Ihnen vor Ort in Lauenburg/Elbe und Umgebung.

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