30 %
Grundförderung
Für alle Eigentümer, die eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen – auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
KfW-Heizungsförderung 458
Die KfW fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und stellen die Bestätigungen für Ihren Antrag aus.
Die Bausteine werden addiert, zusammen gibt es höchstens 80 %. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit – inklusive Einbau, Elektrik, Heizkörpertausch und Abbau der alten Anlage.
30 %
Für alle Eigentümer, die eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen – auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
16 %
Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ältere Gasheizung frühzeitig ersetzen. Bei Gasheizungen gelten Altersgrenzen – wir prüfen das für Sie.
bis 40 %
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (40 %), bis 40.000 € (30 %) oder bis 50.000 € (10 %). Mit Kind unter 18 im Haushalt werden einmalig 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
Förderfähig sind davon 28.000 €. So viel Zuschuss gibt es je nach Situation:
| Situation | Fördersatz | Zuschuss | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Vermietetes Haus, neue Wärmepumpe | 30 % | 8.400 € | 23.600 € |
| Selbst bewohnt, funktionierende Ölheizung wird ersetzt | 46 % | 12.880 € | 19.120 € |
| Wie oben, Haushaltseinkommen unter 40.000 € | 76 % | 21.280 € | 10.720 € |
| Wie oben, Haushaltseinkommen unter 30.000 € | 80 % (Höchstsatz) | 22.400 € | 9.600 € |
Eigene Zahlen für Ihr Haus? Der Angebotsrechner rechnet Ihre Förderung direkt mit.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Für die nächsten Jahre ist ein schrittweiser Abbau festgelegt:
Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Sie unterschreiben unser Angebot mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung: Es gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird.
Wir erstellen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit allen technischen Angaben.
Sie stellen den Antrag online im Kundenportal „Meine KfW“. Die Zusage kommt meist direkt.
Wir installieren und nehmen die Wärmepumpe in Betrieb, inklusive hydraulischem Abgleich.
Mit unserer „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und der Rechnung fordern Sie den Zuschuss ab – er wird auf Ihr Konto überwiesen.
Alle Angaben nach den Förderbedingungen der KfW (Programm 458, Stand 21.07.2026), ohne Gewähr. Verbindlich sind die aktuellen Merkblätter der KfW. Ihre persönliche Förderung klären wir im Beratungsgespräch.
Kostenlos und unverbindlich – bei Ihnen vor Ort in Lauenburg/Elbe und Umgebung.